- Werterhaltendes Gebäudemanagement dank rechtzeitiger Erfassung und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten
- Reibungslose und konfliktarme Durchführung gut vorbereiteter Eigentümerversammlungen
- Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
- Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
- Umfassende Beratung und Betreuung
- Ausführliche und regelmäßige Information aller Eigentümer
- Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
- Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
- Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum
- Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
- Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
- Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
- Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes
- Veranlassungen zur Überwachung und Einhaltung der Hausordnung
- Einstellung und Überwachung von Hilfskräften
- Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege
- Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
- Ausführung aller Zahlungen die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
- Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen
- Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
- Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
- Verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage
- Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
- Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
- Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
- Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
- Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben